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   LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01   

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https://dejure.org/2002,23495
LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01 (https://dejure.org/2002,23495)
LG Erfurt, Entscheidung vom 07.10.2002 - 6 O 746/01 (https://dejure.org/2002,23495)
LG Erfurt, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 6 O 746/01 (https://dejure.org/2002,23495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 8 Abs. 1 Nr. 1
    Haftungsverteilung bei einem Kreuzungsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 01.04.1993 - 12 U 1862/92

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der bevorrechtigten Straße auch bei vorschriftswidrigem Linksfahren (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1260; KG, VersR 1994, 1085).

    Wenn also der von rechts kommende, vorfahrtberechtigte Kraftfahrer die Spur des wartepflichtigen Fahrzeugs unachtsam schneidet, d.h. den Abbiegevorgang über einen Bereich vollzieht, auf dem ihm ein Vorfahrtsrecht nicht mehr zusteht, hat er i.d.R. den Schaden des Querverkehrs zu tragen (KG, VersR 1994, 1085; KG, VersR 1978, 427 ).

  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 97/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Allerdings muss der Vorfahrtberechtigte sich nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er den aus seiner Sicht von rechts kommenden Verkehr nur unzureichend einsehen kann (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64 ; BGH, VersR 1977, 917 ).
  • BGH, 22.11.1960 - VI ZR 23/60

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall - Verletzung des Vorfahrtsrechts - Minderung

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Insofern durfte die Beklagte zu 2) ohne weiteres darauf vertrauen, dass von links kommende wartepflichtige Verkehrsteilnehmer ihr Vorfahrtrecht beachten würden (so schon BGH, VersR 1961, 69; vgl. auch BGH, NJW 1985, 2757 ).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung verliert der Vorfahrtberechtigte die Vorfahrt nicht dadurch, dass er sich selbst verkehrswidrig verhält indem er gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und die linke Fahrbahn benutzt (BGH, NJW 1986, 2651 m.z.w.N.).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Insofern durfte die Beklagte zu 2) ohne weiteres darauf vertrauen, dass von links kommende wartepflichtige Verkehrsteilnehmer ihr Vorfahrtrecht beachten würden (so schon BGH, VersR 1961, 69; vgl. auch BGH, NJW 1985, 2757 ).
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 13 U 10/97

    Vorfahrtrecht bei trichterförmiger Erweiterung und Kurveschneiden

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der bevorrechtigten Straße auch bei vorschriftswidrigem Linksfahren (vgl. OLG Hamm, VersR 1998, 1260; KG, VersR 1994, 1085).
  • OLG Köln, 02.11.1990 - 20 U 84/90

    Alleinhaftung des Wartepflichtigen bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Bei der nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge, bei der nur unstreitige oder erwiesene Umstände Berücksichtigung finden dürfen, überwiegt die Vorfahrtverletzung der Zeugin ... dermaßen, dass die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurücktritt (vgl. BGH, VersR 1963, 163; OLG Köln, VersR 1992, 977 ).
  • BGH, 30.10.1962 - VI ZR 204/61
    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Bei der nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge, bei der nur unstreitige oder erwiesene Umstände Berücksichtigung finden dürfen, überwiegt die Vorfahrtverletzung der Zeugin ... dermaßen, dass die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurücktritt (vgl. BGH, VersR 1963, 163; OLG Köln, VersR 1992, 977 ).
  • KG, 29.09.1977 - 12 U 1179/77

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug beim

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Wenn also der von rechts kommende, vorfahrtberechtigte Kraftfahrer die Spur des wartepflichtigen Fahrzeugs unachtsam schneidet, d.h. den Abbiegevorgang über einen Bereich vollzieht, auf dem ihm ein Vorfahrtsrecht nicht mehr zusteht, hat er i.d.R. den Schaden des Querverkehrs zu tragen (KG, VersR 1994, 1085; KG, VersR 1978, 427 ).
  • OLG Hamm, 08.09.1999 - 13 U 45/99

    Unfallverursachung durch einen aussteigenden Pkw-Insassen

    Auszug aus LG Erfurt, 07.10.2002 - 6 O 746/01
    Allerdings muss der Vorfahrtberechtigte sich nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er den aus seiner Sicht von rechts kommenden Verkehr nur unzureichend einsehen kann (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64 ; BGH, VersR 1977, 917 ).
  • BGH, 19.09.1974 - II ZR 73/72

    Schutzzweck des Rechtsfahrgebots

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